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Berliner Testament erstellen

Für Ehepartner typisch ist die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments. Im Speziellen wird hierbei gerne das sog. Berliner Testament gewählt. Bei diesem setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein sowie gleichzeitig für den Tod des Letztversterbenden eine weitere Person, z.B. das eigene Kind. Konstellationen echter Vor- und Nacherbschaft kommen auch vor, sind hier aber nicht abgedeckt.

Nachfolgend können Sie ein Testament nach Ihren Vorstellungen generieren. Die wichtigsten Regelungen wie Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen und Testamentsvollstreckung können dabei berücksichtigt werden.

Dieser Generator kann allerdings nicht jede erdenkliche Möglichkeit abbilden. Insbesondere komplexe Regelungen können hier nicht dargestellt werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch.

Bitte beachten Sie unbedingt: Sie müssen Ihr Testament eigenhändig verfassen. Übertragen Sie daher den Text handschriftlich auf ein Blatt Papier und unterschreiben Sie dieses.

Die Möglichkeit des gemeinschaftlichen Testaments besteht nur für Ehepartner (oder eingetragene Lebenspartner).

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