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Betreuungsverfügung erstellen

Irgendwann kommt für fast jeden einmal die Zeit, da geht es ohne Unterstützung nicht mehr. Seien es körperliche oder kognitive Einschränkungen – man kann die eigenen Angelegenheiten nicht mehr (vollständig) selbst regeln. Damit bei Eintritt dieses Falles möglichst wenige Probleme auftreten, sollte Vorsorge getroffen werden.

Haben Sie eine nahestehende Person, der Sie uneingeschränkt vertrauen, so bietet sich zunächst die Erteilung einer Vorsorgevollmacht für einen solchen Fall an. Diese bringt allerdings erhebliche Risiken mit sich, da der Bevollmächtigte ohne Kontrolle frei schalten und walten kann.

Möchten Sie dieses Risiko eindämmen, sollte eine gerichtliche Betreuung in Betracht gezogen werden. Damit das Gericht aber nicht irgendjemanden bestimmt, sondern die Person, die Sie gerne hätten, sollten Sie frühzeitig eine Betreuungsverfügung errichten. In dieser geben Sie Anweisungen für den Fall der Fälle.

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